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Die Lieferung erfolgt durch DPD, Paketdienst oder Spedition. Die Ware ist nach den jeweiligen Speditionsbedingungen des Transportunternehmens versichert.
Gefahrenübergang erfolgt mit Ablieferung der Ware beim Kunden. Der Besteller ist verpflichtet, bei Anlieferung festgestellte etwaige Transportschäden an Verpackung und/oder Ware sofort auf dem Ablieferschein des Spediteurs schriftlich zu vermerken und die Kopie an uns zu senden. Diese Regelung dient ausschließlich dem Zweck der U.F.E SOLAR GmbH & Co. Betriebs-KG die Möglichkeit zu geben etwaige Transportschäden gegenüber dem Spediteur geltend machen zu können
Die gesetzlichen Verjährungsfristen für Mängelanzeigen (Neuwaren 2 Jahre / Gebrauchtwaren 1 Jahr) werden hierdurch jedoch nicht ausgeschlossen.
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